7.10.2015 – Rauch- und Alkoholverbot

Liebe Nutzer der Kirchlintelner Sporthalle,

Der TSV Holtum (Geest) hat von der Gemeindeverwaltung Kirchlinteln (Frau Rixmann Tel. 04236/87-40) am 7.10.2015 folgendes Schreiben erhalten:

Sehr geehrter Herr Willenbrock,

aus gegebenem Anlass weise ich auf unsere Benutzungsordnung für die Sporthallen der Gemeinde Kirchlinteln hin (siehe Anlage), insbesondere auf den Paragraph 4 Verhaltensregelungen / Nichtraucherschutz:

„Rauchen und Trinken von Alkohol innerhalb der Hallen einschließlich Tribüne, der Umkleiden, im Vorraum und auf dem Schulgelände sind verboten. Zuwiderhandlungen gegen das Rauchverbot können gemäß Paragraph 5 Niedersächsisches Nichtrauchergesetz mit einer Geldbuße geahndet werden.“

In letzter Zeit mussten durch die Hausmeister der Schule am Lindhoop nach Benutzung der Sporthalle durch die Vereine vermehrt das Leergut von alkoholischen Getränken entsorgt werden.

Aus gegebenem Anlass bitte ich Sie, Ihre Mitglieder darauf hinzuweisen, die Regelungen der Benutzungsordnung für die Sporthallen der Gemeinde Kirchlinteln einzuhalten.

Da das Schulgelände überwiegend von Kindern und Jugendlichen frequentiert wird, sollte schon aus diesem Grund auf diese Regelung geachtet werden. Außerdem ist es unseren Hausmeistern nicht zuzumuten, Leergut von alkoholischen Getränken zu entsorgen. Ferner bitte ich Sie, bei sportlichen Veranstaltungen die Gastvereine darauf hinzuweisen. Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

im Auftrag

gez. Caren Rixmann

eMail: caren.rixmann@kirchlinteln.de

 

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