01.01.2021: Sportversicherung – erweiterter Versicherungsschutz

Der LandesSportBund Niedersachsen e.V./Niedersächsischer Fußballverband e.V. (LSB/NFV) haben sich mit ihrem betreuenden Versicherungsmakler HiSV – Himmelseher Sportversicherung – umfassend mit dem Inhalt und Umfang des Sportversicherungsvertrags befasst. Ergebnis ist eine umfangreiche Erweiterung der Versicherungsleistungen. Mit dem Sportversicherungsvertrag bietet die ARAG dem LSB/NFV mit seinen Untergliederungen, deren ehren- und hauptamtlich tätigen Funktionsträgern sowie den Vereinsmitgliedern künftig einen noch umfassenderen Versicherungsschutz:
Neu: D&O-Versicherung und Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung:
Die organschaftlich tätigen ehrenamtlichen und hauptamtlichen Funktionsträger tragen in besonderer Weise und Umfang Verantwortung und damit einhergehend auch ein höheres Risiko, für Vermögensschäden persönlich in Anspruch genommen zu werden.

Die D&O-Versicherung (für Funktionsträger) gewährt ihnen Schutz, in dem sie erforderlichenfalls die Abwehr unbegründeter Ansprüche sowie die Kosten einer qualifizierten Rechtsverteidigung über-nimmt. Von berechtigten Ansprüchen werden die Versicherten freigestellt.

Die bestehende Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung wurde u. a. werthaltig um die Absicherung sogenannter Eigenschäden erweitert, welche der Verein/Verband aufgrund eines fahrlässig begangenen Fehlers seiner haupt- und ehrenamtlich tätigen Personen selbst erleidet. Die Versicherungssumme beträgt jeweils 250.000 € je Schadenfall.

• Die Versicherungssumme in der Allgemeinen Haftpflichtversicherung wurde auf 10 Mio. € pauschal für Personen- und Sach-schäden erhöht. Ebenso wurde die Versicherungssumme für Schäden an gemieteten Gebäuden durch Brand, Explosion, Leitungs- und Abwasser auf 5 Millionen € erhöht. Für weitere Mietsachschäden an Gebäuden und deren Einrichtungen beträgt die Versicherungssumme 500.000 €, für sonstige bewegliche Sachen (z.B. Sportgeräte) 50.000 €.
• Neu: Erweiterter Straf-Rechtsschutz mit einer Versicherungssumme von 500.000 €
Funktionsträger sind dem Risiko ausgesetzt, bei einem möglichen Fehlverhalten strafrechtlich belangt zu werden. Erst am Ende steht fest, ob der Vorwurf berechtigt ist oder nicht. Der bisher versicherte Straf-Rechtsschutz wurde um folgende Leistungsmerkmale wesentlich erweitert:
• Übernahme der Kosten zur Rechtsverteidigung in nichtverkehrsrechtlichen Strafverfahren, auch beim Vorwurf von Vorsatz.
• Kostentragung über das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz hinaus im Rahmen einer freien Honorarvereinbarung, die von Spezialisten im Strafrecht regelmäßig beansprucht wird. Sie haben eine der oben genannten Absicherungen derzeit bereits zusätzlich versichert? Das Versicherungsbüro bei der Sporthilfe unterstützt Sie bei der Überprüfung deren künftigen Erfordernis.
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Ihr Versicherungsbüro erreichen Sie unter www.ARAG-Sport.de – Tel: 0511 – 6472000
E-Mail: vsbhannover@arag-sport.de

Anmerkung: Nach telefonischer Auskunft der ARAG bestehen diese Versicherungen durch die jährlichen Vereinszahlungen an den LSB/KSB auf Grundlage der Vereinsmitgliederzahlen. Ein zusätzlicher Vertragsabschluss ist nicht erforderlich. (ew)