03.08.2020: Hygiene- und Verhaltensregeln des TTVN für den Trainings- und Wettkampfbetrieb

Einzel
Der kontaktlose Sport (Einzel) ist wie bisher unter Einhaltung des Mindestabstands von 2 Metern möglich. Dies betrifft insbesondere auch den Zu- und Abgang von der Sporthalle, die Pausen und den Seitenwechsel.
Doppel/Rundlauf Bei Doppel, Rundlauf oder anderen Spielformen in Teams ist die Teilnehmerzahl auf 50 Personen begrenzt und es besteht Dokumentationspflicht.
Mindestabstand Tische
Um einen Mindestabstand zwischen den Tischen sicherzustellen, wird eine Fläche von 5 x 10 m pro Tisch/Spielpaarung (entspricht der WO-Vorgabe einer Box im Ligenspielbetrieb) empfohlen. Die Tische sollen möglichst durch Umrandungen voneinander getrennt werden.
Reinigung
Benutzte Materialien müssen nach dem jeweiligen Gebrauch gereinigt werden. Dazu sollte den Teilnehmenden ausreichend Reinigungsmittel an zentraler Stelle zur Verfügung gestellt werden.
Trainings-/Wettkampfbetrieb, Räumlichkeiten
Die Nutzung von Umkleiden (Mund-Nase-Schutz) und Duschen ist grundsätzlich erlaubt. Einige Kommunen knüpfen dies jedoch an spezielle Hygienekonzepte. Es ist sicherzustellen, dass sämtliche Räumlichkeiten regelmäßig gelüftet werden.
Hygienevorschriften, Krankheitssymptome
Beachten Sie bitte unbedingt alle mittlerweile hinlänglich bekannten allgemeinen Vorschriften zur Hygiene (Händewaschen, Niesen/Husten in Armbeuge, etc.). Ohne aktive sportliche Teilnahme am Training/Wettkampf ist ein Mund-Nase-Schutz vorgeschrieben. Bei folgenden Symptomen ist eine Teilnahme untersagt
•Erkältung (Husten, Schnupfen, Halsweh)
•Erhöhte Körpertemperatur/Fieber oder Geruchs- und Geschmacksverlust
•Kontakt mit einer Person innerhalb der letzten 14 Tage, bei der ein Verdacht auf eine SARS Covid-19-Erkrankung vorliegt oder diese bestätigt wurde
Körperkontakt, Verzicht auf Rituale
Körperkontakt hat zu unterbleiben: kein Handshake, kein Abklatschen oder andere Begrüßungsrituale vor, während und nach dem Training/Wettkampf. Ein Körperkontakt findet auch nicht zwischen Trainer*innen und Spieler*innen (z.B. bei der Fehlerkorrektur) statt. Übliche Ritualhandlungen wie Anhauchen des Balles, Abwischen des Handschweißes auf dem Tisch sind zu unterlassen. Das Abtrocknen von Schweiß auf Materialien erfolgt ausschließlich mit dem eigenen Handtuch.
Zuschauer
Zuschauen (bis einschließlich 50 Personen) ist unter Einhaltung des Abstandsgebots und Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung erlaubt. Bei 51 – 500 Personen sind zusätzliche Maßnahmen erforderlich (Sitzplätze, Hygienekonzept und Dokumentationspflicht).
Dokumentation
Bei der Ausübung des Doppelspiels/Rundlaufs oder anderen Spielformen in Teams ist sicherzustellen, dass der Familienname, der Vorname, die vollständige Anschrift und eine Telefonnummer jeder an der Sportausübung beteiligten Person sowie der Beginn und das Ende der Sportausübung dokumentiert werden, damit eine etwaige Infektionskette nachvollzogen werden kann (Aufbewahrung 30 Tage). Eine Dokumentationspflicht bei kontaktlosem Sport (Einzel) besteht nicht mehr.
Hygienebeauftragter
Vom Verein sollte ein Hygienebeauftragter bestimmt und öffentlich bekannt gegeben werden. die Benennung eines Hygiene-Beauftragten steht im Vereins-Adminbereich von click-TT dieselbe Funktionalität wie für Abteilungsleiter, Sportwart etc. zur Verfügung. Mit der Zuweisung der Funktion wird die betreffende Peron auf der Seite der Vereinsfunkionäre auch öffentlich angezeigt.

Eine Meldung zur Nutzung der Kirchlint’ler Sporthalle nach den Sommerferien  folgt in Kürze.