05.11.2020 : TT-Training im Verein bis zum 30. November 2020

Newsletter vom NIEDERSÄCHSISCHER TISCHTENNIS-VERBAND :

Vor wenigen Tagen haben wir geschrieben: „Durch den aktuellen Bund-Länder-Beschluss zur Corona-Pandemie ist zudem der Trainingsbetrieb in öffentlichen und privaten Sportanlagen bis 30.11.2020 untersagt.“ Nachdem nun die Verordnung des Landes Niedersachsen vom 30.10.20 und die dazugehörigen FAQ Sport vom 3.11.20 vorliegen ergibt sich eine neue Situation. Die Regelungen für den Sport sind keineswegs bundesweit so einheitlich wie es auf den ersten Blick zu sein schien. Die Bundesländer haben ihren Spielraum genutzt und das Land Niedersachsen hat sich dabei von dem Gedanken leiten lassen, möglichst viel Sport zu ermöglichen. Gleichwohl appelliert die Landesregierung an die Vereine, verantwortungsvoll mit dem Trainingsbetrieb umzugehen und nicht jeden eventuell bestehenden Interpretationsspielraum auszunutzen. Was ist denn jetzt erlaubt? Die Sportart Tischtennis ist ein Individualsport. Demzufolge kann der Trainingsbetrieb im Tischtennis unter Beachtung des mit der Kommune oder dem Träger der Halle abgestimmten Hygienekonzeptes – neu ist ein Mindestabstand von 1,5 m – stattfinden. Es dürfen zwar mehr als zwei Personen beim Training anwesend sein, doch sollten sich so wenig Personen wie möglich in der Halle aufhalten und die Zahl verschiedener Hausstände auf ein absolutes Minimum reduziert werden. Gruppentraining ist nicht erlaubt und die Zahl der genutzten Tische sollte soweit wie möglich begrenzt werden. Es gibt von Seiten des Landes Niedersachsen keine weiteren konkreten Vorgaben zur Beschränkung der Personenzahl und zum Platzbedarf. Ein Belegungsplan und die Dokumentation der Teilnehmenden sollten für jeden Verein selbstverständlich sein. Nach Möglichkeit sollte das Training bis Ende November nur mit einem Trainingspartner bzw. einer Trainingspartnerin stattfinden, um so die Zahl der Kontakte auf ein Minimum zu beschränken.

Hallenschließung durch Kommunen

Die Kommunen entscheiden eigenverantwortlich über die Öffnung bzw. Schließung ihrer Hallen. (ew: Aktuell für unseren TT-Verein: Die Schulsporthalle in Kirchlinteln ist zunächst bis 30.11.2020 geschlossen). Weder das Land, noch der LSB oder gar der TTVN haben hierauf irgendeinen Einfluss. Die Erfahrungen der letzten Tage zeigen, dass die Zahl der Hallenschließungen stetig zunimmt, insbesondere in Großstädten wie Osnabrück, Oldenburg, Göttingen, Braunschweig, in denen die Hallen bereits für den Vereinssport geschlossen wurden. Die neuen Regelungen verlangen von uns allen eine hohe Eigenverantwortlichkeit. Es gilt sehr verantwortungsbewusst mit dem durch die Verordnung und die FAQ vorgegeben Gerüst umzugehen. Die Vorgaben und FAQ des Landes Niedersachsen können nicht alle Details einer jeden Sportart regeln, sie stellen lediglich eine Hilfestellung dar. Kein Verein sollte daher etwaige Nischen suchen, die die Verordnung zu bieten scheint. Im Gegenteil: Im Zweifel sollte man eher verzichten. Wir empfehlen unseren Vereinen in jedem einzelnen Fall zu prüfen, ob das TT-Training in der aktuellen Situation Sinn macht oder es besser ist, den Trainingsbetrieb bis zum 30. November einzustellen. Für uns alle muss der Schutz der Gesundheit höchste Priorität haben. Lasst uns dafür sorgen, dass der Sport nicht dazu beiträgt, die Infektionslage zu anzuheizen. Die Gesundheitsämter müssen möglichst bald wieder in der Lage sein, Kontakte nachzuverfolgen. Wenn uns dies gelingt, könnten wir anschließend hoffentlich wieder mehr Freiheiten für unser Sporttreiben gewinnen. Bei Fragen wenden Sie sich gerne auch an die Corona Hotline des LSB (Tel.: 0511 1268 210) oder des Landes Niedersachsen (Tel.: 0511 1206000). Freundliche Grüße aus Hannover Heinz-W. Löwer