22.10.2020 – Beschluss TTVN Präsidium zum TT-Spielbetrieb Vorrunde 2020/2021

Das Präsidium als TTVN-Entscheidungsgremium gemäß WO A 1 hat im Umlaufverfahren am 21. Oktober 2020 folgende Anpassungen für den Spielbetrieb der Vorrunde 2020/21 unter Verweis auf Abschnitt M 5 der Wettspielordnung (Verlegung von Spielterminen) beschlossen:
Ergänzend zur Wettspielordnung (WO) G 6.1 wird ein Mannschaftskampf auf Antrag abgesetzt, wenn mindestens einer der beiden beteiligten Vereine aus einem bestehenden „Risikogebiet“ stammt.
Der Antrag auf Absetzung kann in einem solchen Fall sowohl vom Heim- als auch Gastverein an den zuständigen Spielleiter gestellt werden. Die Antragsfristen gemäß Ziffer 6.1.6 des Abschnitts G der WO werden für den genannten Fall außer Kraft gesetzt.
Der Antrag darf von den Vereinen frühestens sieben Tage und spätestens 48 Stunden vor dem Termin des Mannschaftskampfes an den Spielleiter gestellt werden. Die Entscheidung über eine Absetzung durch den Spielleiter ist spätestens 24 Stunden vor Beginn des Mannschaftskampfes vorzunehmen.
Da die 48-Stunden-Regel am 22. und 23. Oktober noch nicht greifen kann, dürfen dort angesetzte Spiele kurzfristig abgesetzt werden, ebenso, wenn erst innerhalb der 48 Stunden vor Beginn des Mannschaftskampfes die Region mindestens einer der beiden beteiligten Vereine zu einem Risikogebiet erklärt wird. Diese Absetzung muss unverzüglich in Absprache der Mannschaften mit dem Spielleiter erfolgen.
Die abgesetzte Begegnung wird, so denn möglich, zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt. Die Spielleiter werden gebeten, dass betroffene Spiel in click-TT auf „unbekannten Termin“ zu verlegen.
Als „Risikogebiet“ gelten seit Mai 2020 Städte und Landkreise, die innerhalb von sieben Tagen mehr als 50 gemeldete Corona-Fälle pro 100.000 Einwohner verzeichnen (Sieben-Tage-Inzidenz). Die Einstufung als „Risikogebiet“ erfolgt nach gemeinsamer Analyse und Entscheidung durch das Bundesministerium für Gesundheit, das Auswärtige Amt und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat und wird laufend auf der Homepage des Robert-Koch-Instituts (COVID-19-Dashboard) aktualisiert. Kreis Verden am 27.10.2020 = 121,2 !!!.
Begründung der Entscheidung
Das Land Niedersachsen hat bisher keine neue Verordnung erlassen, die ein pauschales, landesweites Aussetzen des Sportes vorsieht. Des Weiteren stellt sich die Lage innerhalb Niedersachsens zurzeit sehr heterogen dar. Aktuell (Stand 22.10.) überschreiten sieben Kreise den Wert von 50 gemeldeten Corona-Fällen pro 100.000 Einwohner. Die Mehrheit der Kreise weist einen Wert zwischen 5 ≤ 25 auf. Der TTVN möchte dieser Situation gerecht werden und zum einen das „Risikogebiet“ als Grund für Spielabsetzung aufnehmen und andererseits allen Vereinen, die zum jetzigen Zeitpunkt spielen können und möchten, dies weiterhin ermöglichen.
Das Präsidium wird die Lage weiterhin aufmerksam beobachten und steht diesbezüglich in engem Austausch mit dem DTTB und dem Innen- und Sportministerium des Landes Niedersachsen.
Alle Aktiven werden gebeten: Halten Sie sich an die entsprechenden Hygienekonzepte und tragen Sie damit zum Gesundheitsschutz bei.