25.08.2022 – CORONA-Regeln zum Saisonstart
von Norbert Weyers | 25. Aug 2022 |
Auch wenn zahlreiche Beschränkungen der Corona-Schutzverordnung zum 03. April 2022 „ausgelaufen“ sind, gelten doch weiterhin „die allgemeinen Verhaltensregeln zu Abstand, Hygiene und Masken (sogenannte AHA-Regeln) in allen Lebensbereichen angemessen eigenverantwortlich und solidarisch beachtet werden“ sollen.
Die Masken- und Testpflicht für Sporthallen entfällt (kann aber ggf. durch den Hallenbetreiber (Städte und Gemeinden) verlangt werden). Auch sind Sporthallen wieder für ungeimpfte Personen zugänglich.
Aufgrund der aktuell hohen Inzidenzzahlen empfehlen wir aber weiterhin dringend außerhalb des aktiven Sporttreibens das Tragen einer Maske.
Die Hygienerichtlinien, deren Beachtung wir empfehlen, sind vom DTTB aktuell überarbeitet worden. Es handelt sich hier um eine Empfehlung, keine Verpflichtung!
EMPFEHLUNGEN DES DEUTSCHEN TISCHTENNIS BUNDES
Welche Regelungen gelten?
Maßgeblich sind stets die Verordnungen und ggf. Auflagen der zuständigen staatlichen Stelle auf der Ebene des jeweiligen Bundeslandes bzw. der jeweiligen Kommune. Diese sind vollumfänglich zu beachten und umzusetzen und haben Vorrang vor den in diesem Konzept genannten Empfehlungen. Das gilt sowohl hinsichtlich Lockerungen als auch hinsichtlich Verschärfungen.
Der DTTB legt mit seinen Untergliederungen hiermit sportartspezifische Covid-19-Schutz- und Handlungsempfehlungen für den Tischtennissport in Deutschland vor.
Der Abschnitt „Allgemeine Empfehlungen und Hinweise“ enthält Empfehlungen, die unabhängig vom Spielort gelten. Daran schließen sich weitere Abschnitte mit zusätzlichen Maßnahmen speziell für das Hallen-Training und für den Wettkampf an. Die Verantwortung für die Umsetzung und Einhaltung der staatlichen Vorgaben liegt originär beim jeweiligen Veranstalter oder wird diesem im Zuge der Genehmigung des Sportbetriebs von den zuständigen staatlichen Stellen übertragen. Zumindest für das Training bedeutet dies: Zuständig ist der Verein bzw. der Träger der Trainings-/Spielstätte.
Verstöße gegen die staatlichen Vorgaben können von den zuständigen staatlichen Stellen mit Bußgeldern geahndet werden. Insbesondere bei gravierenden oder wiederholten Verstößen sind dies empfindlich hohe Geldbeträge, die in der Regel der Verein bzw. der Träger des Stützpunktes zu entrichten hat.
Der Deutsche Tischtennis-Bund und seine Untergliederungen übernehmen mit diesen Schutz und Handlungsempfehlungen keine Verantwortung für eine Ansteckung mit dem Coronavirus im Rahmen eines Tischtennis-Trainings oder -Wettkampfs.
Allgemeine Empfehlungen und Hinweise
Die Sportart Tischtennis
Tischtennis ist ein Individualsport und gehört nicht zu den Kontakt-Sportarten, d. h. die Spielerinnen berühren sich grundsätzlich nicht. Trainingspartnerinnen oder Wettkampfgegnerinnen, die sich am Tisch gegenüberstehen, sind durch den Tisch, also mindestens 2,74 Meter (Länge des Tisches), voneinander getrennt. Nur im Doppel und Mixed spielen je zwei Spielerinnen auf derselben Tischhälfte, immer mindestens durch eine Armlänge (für den Schlag) voneinander entfernt.
Zugangsbeschränkungen zur Sportstätte
Die Kapazitäten und etwaige Zugangsbeschränkungen in der jeweiligen Sporthalle richten sich nach der jeweils gültigen staatlichen Verordnung.
Personen, die sich aufgrund staatlicher Regelungen oder Anordnungen in Isolierung bzw. Quarantäne begeben müssen, dürfen für die Dauer der Isolierung bzw. Quarantäne die jeweilige Sportstätte nicht betreten.
Personen, die einer Covid-19-Risikogruppe angehören, müssen die erforderliche Risikoabwägung selbst treffen. Der Deutsche Tischtennis-Bund empfiehlt allen Personen, die einer Covid-19-Risikogruppe angehören, nur nach vorheriger Konsultation eines Arztes/einer Ärztin an Training oder Wettkampf teilzunehmen.
Abstand
Die gültigen Abstandsregeln aufgrund der jeweils gültigen staatlichen Verordnung sind einzuhalten.
Der DTTB empfiehlt:
• Die Spielerinnen sollten auf Händeschütteln oder andere Begrüßungsrituale mit Kontakt verzichten, um das Abstandsgebot einzuhalten. • Trainerinnen und ggf. Betreuerinnen sollten grundsätzlich außerhalb der Abgrenzungen 3 stehen. Sollten Bewegungskorrekturen/Hilfestellungen gegeben werden und hierbei der Mindestabstand nicht eingehalten werden können, sollten Trainerinnen und Betreuerinnen eine FFP 2-Maske tragen. • Beim Seitenwechsel sollte ebenfalls auf die Einhaltung der staatlich verordneten Abstandsregeln geachtet werden. Alltag mit Maske Die gültigen staatlich angeordneten Regeln zum Tragen einer Maske sind einzuhalten. Darüber hinaus empfiehlt der DTTB, dass alle Personen, die in der jeweiligen Situation nicht selbst spielen, sich aber in der Halle aufhalten/bewegen, eine FFP 2-Maske tragen. Hygienemaßnahmen Beim Tischtennis in der Halle oder anderen Innenräumen kann nach staatlicher Verordnung eine regelmäßige Lüftung angeordnet werden. Sofern kein ständiger Durchzug gewährleistet werden kann oder die Halle über keine Luftaustauschanlage verfügt, empfiehlt der DTTB regelmäßiges Stoßlüften (z. B. durch Öffnen von Fenstern oder von Ein-/Ausgängen). Bei Veranstaltungen mit einem festgelegten Zeitplan empfiehlt es sich, Lüftungspausen vorzusehen. Reinigungs- bzw. Desinfektionsmittel sollten für alle Bereiche in ausreichendem Maß zur Verfügung stehen. Alle anwesenden Personen sollten mit größtmöglicher Sorgfalt den alltäglichen Hygienemaßnahmen/-geboten Beachtung schenken. Rahmenbedingungen klären! Sportorganisation Jeder Verein bzw. Träger eines Stützpunktes sollte eine/n Hygiene-Beauftragte/n benennen, der/die als Ansprechpartnerin für alle Fragen rund um die Corona-Thematik dient und die Einhaltung der gültigen staatlichen Verordnung überwacht.
Wer gegen staatliche Vorgaben gravierend oder wiederholt verstößt, kann vom Hygienebeauftragten oder einer anderen Person, die das Hausrecht hat, der Halle verwiesen werden. Entsprechende Regelungen können sich auch in Vorgaben der zuständigen staatlichen Stellen finden.
Information und Überwachung
In der jeweiligen Sportstätte oder sonstigen Spielanlagen sollten die zentralen Maßnahmen ausgehängt werden. Der/Die Hygiene-Beauftragte informiert zudem die Spielerinnen, Trainerinnen, Schiedsrichterinnen, Funktionäre und alle anderen Beteiligten über die konkrete Umsetzung der vorgegebenen staatlichen Regelungen durch den jeweiligen Verein bzw. Träger einer Trainings-/Spielstätte. Nachverfolgung Die Notwendigkeit der Kontaktnachverfolgung wird in der jeweils gültigen staatlichen Verordnung festgelegt. Sollte eine Kontaktnachverfolgung vorgeschrieben sein, dann empfiehlt der DTTB die Kontaktnachverfolgung über eine Tracing-App oder vorgefertigte Listen. Die notwendigen Angaben umfassen im Regelfall Datum und Zeit des Aufenthaltes, Name und Vorname, Wohnanschrift sowie eine Telefonnummer. Der Veranstalter ist verpflichtet bei der Erfassung der Daten die gültigen Datenschutzregeln zu beachten. 4 Zusätzliche Maßnahmen für den Wettkampf Sportorganisation Die Anzahl der gleichzeitig in der Halle zugelassenen Personen richtet sich nach den behördlichen Vorgaben zur maximalen Personenzahl (ggf. bezogen auf eine bestimmte Fläche und/oder bezogen auf eine bestimmte Veranstaltung). Ist die Kapazität begrenzt, dann wird die Anzahl mittels einer Prioritätenfolge gesteuert (Spielerinnen, Organisatorin, Schiedsrichterinnen, Helferinnen, Betreuerinnen, Medienvertreterinnen, Zuschauerinnen).
Der DTTB empfiehlt:
• die Verwendung von Stühlen statt Bänken, um den Mindestabstand zu gewährleisten
• der Abstand der ersten Sitzreihe zur Umrandung der Spielbox sollte mindestens 1,5 m betragen
• Kennzeichnung der Wege nach dem Einbahnstraßenprinzip, um gegenfließende Bewegungen zu vermeiden
• Ausreichender Abstand zwischen Handtuchboxen und Schiedsrichtertisch: mindestens 1,5 m
Speisen und Getränke
Angebot und Verkauf von Getränken und Speisen erfordern ggf. eine Genehmigung der zuständigen staatlichen Stelle und ggf. die Umsetzung eines zusätzlichen Hygienekonzeptes. Die Prüfung des Erfordernisses einer Genehmigung ist vom jeweiligen Durchführer zu leisten.
Spezielle Hinweise zu Turnieren
• Bei Turnieren sollte die Entzerrung der Veranstaltung dergestalt überprüft werden, dass unterschiedliche Altersklassen und/oder Geschlechter nicht gemeinsam in der Halle anwesend sind bzw. sein müssen, wenn ansonsten die maximale Kapazität der Austragungsstätte überschritten wird.
• Der Veranstalter kann für Wettbewerbe weiterführende Zugangsbeschränkungen, wie beispielsweise das Vorlegen eines zertifizierten Antigen-Schnelltests am Anreisetag festlegen.
• Der Durchführer ist verantwortlich für die Einhaltung etwaiger staatlich angeordneter Zugangsbeschränkungen zur Austragungsstätte.
• Der Veranstalter kann zusätzlich zum durchführenden Verein einen Hygienebeauftragten benennen. Spezielle Hinweise zu Mannschaftskämpfen in den Bundesspielklassen
• Bei Mannschaftskämpfen sollte die Heimmannschaft die Gegner eine Woche vor dem Mannschaftskampf über die aktuell geltenden Bestimmungen/ Hygienekonzepte informieren.
• Für die Umsetzung und Einhaltung geltender Bestimmungen/Hygienekonzepte ist der Heimverein verantwortlich
• Der Heimverein ist verantwortlich für die Einhaltung etwaiger staatlich angeordneter Zugangsbeschränkungen zur Austragungsstätte.