Bestimmungen für die Durchführung von Mannschaftskämpfen ab 1.9.2020

Beschluss des Präsidiums vom 26.08.2020 auf Grundlage der Vorschriften des Abschnitts M der Wettspielordnung :

1.Allgemeine RegelungenNachweispflicht von Hygienekonzepten:
Die Regelungen der jeweiligen Kommunen für die Öffnung bzw. die Nutzung von Sporthallen haben immer Vorrang vor den Regelungen des Spielbetriebs, die von DTTB oder TTVN herausgegeben worden sind
a) Jeder Sportler nimmt eigenverantwortlich am Spielbetrieb teil.
b) Nur symptomfreie Personen dürfen am Spielbetrieb teilnehmen bzw. die Austragungsstätte betreten. Insbesondere bei folgenden Symptomen ist eine Teilnahme untersagt:•Erhöhte Körpertemperatur/Fieber,•Geruchs- und Geschmacksverlust.
c) Grundsätzlich gilt bei der Sportausübung ein Mindestabstand von 2,00 m zur nächsten Person, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes genehmigt ist. Die Hygieneregeln (regelmäßiges Händewaschen bzw. Desinfizieren, Vermeidung von Körperkontakt sowie Reinigung des Spielmaterials) sind einzuhalten.
d) Die Heimmannschaft sollte bis spätestens 48 Stunden vor Spielbeginn den Gast informieren, wenn besondere Hygienebestimmungen bestehen (Verbot der Benutzung von Umkleidekabinen und Duschen…).
e) Alle in der Halle anwesenden Personen (auch Zuschauer) haben sich zwecks Nachverfolgung in die ausgelegten Listen einzutragen (Name, Anschrift, Telefonnummer). Ein Muster findet sich hier. Darüber hinaus empfehlen wir allen die Nutzung der Corona-App.Zuschauer sind unter Beachtung der Hygiene- und Infektionsschutzvorschriften (Mund-Nasen-Schutz) zulässig. Bis 50 Personen ist lediglich ein Abstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten, die nicht dem eigenen Hausstand angehören. Ab 51 bis 500 Personen müssen Sitzplätze eingenommen werden. Die Zahl von 500 zuschauenden Personen darf dabei nicht überschritten werden. Für die konkrete Ausgestaltung sollte jedoch sicherheitshalber Kontakt mit dem zuständigen Gesundheitsamt vor Ort aufgenommen werden.

2.Anreise / Aufenthalt in der Austragungsstätte
a) Es gibt zurzeit keine Beschränkungen bei der Nutzung eines PKW zur Anreise bei Mannschaftskämpfen.
b) Umkleideräume (mit Mund-Nasen-Schutz) und Duschen können unter Beachtung des Mindestabstandes genutzt werden, es sei denn die Kommune macht andere Vorgaben. Es wird empfohlen, in Sportkleidung anzureisen.
c) Auf- und Abbau der Tische und Umrandungen müssen unter Einhaltung des Mindestabstands und mit Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes vorgenommen werden.
d) Die Heimmannschaft muss Reinigungs-/Desinfektionsmittel für die Hände bereithalten.
e) Alle Spieler müssen Gelegenheit haben, sich auf einer Sitzgelegenheit mit 1,5 m Abstand zum Nachbarn aufzuhalten.

3.Durchführung des Mannschaftskampfes
a)Die Mannschaftskämpfe werden in allen Spielsystemen ohne Doppelausgetragen. Diese Vorgabe gilt für die gesamte Vorrunde. Rechtzeitig vor Beginn der Rückrunde wird das Entscheidungsgremium des TTVN beschließen, wie in der Rückrunde zu verfahren ist. Technischer Hinweis: Die Umstellung in click-TT wird für alle Gruppen zentral durch die Verbandsgeschäftsstelle bei der Firma nu veranlasst. Die Spielleiter müssen nicht tätig werden.
b) Es sind alle laut Spielsystem vorgesehenen Einzel auszutragen (es wird also immer „durchgespielt“). Das Ergebnis eines Mannschaftskampfes reicht dann z.B. im 6er-Paarkreuzsystem und im Werner-Scheffler-System von 12:0 bis 6:6, im Bundessystem von 8:0 bis 4:4. Dazu Ergänzung von WO/AB E 5.2 a): Das TTVN-Präsidium beschließt für alle Spielklassen in Niedersachsen, alle zum Spielsystem gehörenden Spiele auszutragen.
Dazu Ergänzung von WO/AB K 8 a): Mannschaftskämpfe von weiterführenden Pokalmeisterschaften im KO-System werden abgebrochen, wenn eine Mannschaft vier der sechs möglichen Einzel des modifizierten Swaythling-Cup-Sys-tems gewonnen hat. Bei einem Unentschieden entscheidet in KO-Runden die Differenz zwischen gewonnenen und verlorenen Sätzen und ggf. Bällen über den Sieger. Ist auch die Differenz der Bälle gleich, entscheidet das Los.
c) Es bleibt in allen Spiel- und Altersklassen bei der geplanten Vergabe von Tabellenpunkten. Der Sieger eines Spiels erhält zwei Punkte, der Verlierer null Punkte. Bei einem Unentschieden erhalten beide Mannschaften je einen Punkt. In Spielklassen, in denen planmäßig mehr Tabellenpunkte pro Mannschaftskampf vergeben werden, hat dies unverändert Bestand.
d) Bei Verstößen gegen die landesweit geltende Beschlusslage (z. B. Spielen ohne Doppel, Ausspielen aller Einzel) wird der Mannschaftskampf gegen die betreffende Mannschaft mit 0:8 bzw. 0:12 (o. ä.) gewertet. Verstoßen beide Mannschaften gegen die Beschlusslage, erfolgt die Wertung wie oben beschrieben gegen beide Mannschaften. Eine Ordnungsgebühr wird nicht ausgesprochen.
e) Wenn eine Mannschaft unvollständig antritt, werden die entsprechenden Spiele kampflos gewertet. Eine Ordnungsgebühr wird nicht erhoben.f)Das Spiellokal ist ständig gut zu lüften, soweit es die Örtlichkeiten erlauben (Öffnen der Fenster und Türen, wenn möglich Stoßlüftung).
g) Um einen Mindestabstand zwischen den Tischen sicherzustellen, wird eine Fläche von 5 x 10 m pro Tisch/Spielpaarung (entspricht der WO-Vorgabe einer Box im Ligenspielbetrieb) empfohlen. Die Tische sollen möglichst durch Umrandungen voneinander getrennt werden.
h) Der Schiedsrichter nimmt einen ausreichenden Abstand zum Tisch ein (1,5 m); das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes wird empfohlen. In Absprache zwischen den Mannschaften kann auf den Einsatz von Zählgeräten verzichtet oder das Zählen durch die Spieler selbst vorgenommen werden.
i) Jeder Spieler, der nicht aktiv am Spielgeschehen teilnimmt, hält grundsätzlich einen Abstand von 1,5 m zur nächsten Person ein. Es wird empfohlen, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
j) Der Seitenwechsel erfolgt im Uhrzeigersinn. Im gegenseitigen Einvernehmen kann der Seitenwechsel entfallen.
k) Auf Händeschütteln/Abklatschen/Umarmung wird verzichtet, ebenso auf das Abwischen des Handschweißes am Tisch.
l) Der Spielball sollte nach jedem Spiel gereinigt werden. Alternativ kann ein anderer Ball verwendet werden, der in diesem Mannschaftskampf noch nicht bespielt worden ist.
m) Eine Reinigung der benutzten Materialien (Tische, Netze, Zählgeräte, Bälle) ist nach dem Mannschaftskampf oder bei Bedarf (z.B. Schweiß auf dem Tisch) erforderlich. Entscheidend sind hier die Vorgaben der Kommune oder des Vereins, die auch eine Reinigung nach jedem Spiel (Einzel) vorsehen können.

4. Spielverlegungen
a) Spielverlegungen sind grundsätzlich kostenfrei.
b) Anträge auf Spielverlegungen sollen vom Spielleiter großzügig behandelt werden; eine Begründung ist erforderlich.
c) In begründeten Fällen kann von den offiziellen Spielterminen abgewichen werden. In Ausnahmefällen ist eine Verlegung von Hinrundenspielen in die Rückrunde möglich. Hierzu ist eine Genehmigung durch den Vizepräsident Wettkampfsport nötig. Die Antragstellung hat über den Spielleiter an die Verbandsgeschäftsstelle zu erfolgen.
d) Sind einzelne Spieler einer Mannschaft in Quarantäne, wird das Spiel auf Wunsch der Mannschaft verlegt. Wenn gemeldete Spieler bei einem Punktspiel vorsichtshalber nicht mitwirken möchten, entsteht dadurch kein Anspruch auf Spielverlegung. Die betreffende Mannschaft muss dann eine Ersatzgestellung vornehmen.

5. Nichtantreten und Streichung/Zurückziehen
a) In der Spielzeit 2020/21 werden grundsätzlich keine Ordnungsgebühren ausgesprochen, wenn das Nichtantreten dem Spielleiter und dem Gegner bis 48 Stunden vorher mitgeteilt wurde.
b) Auch wenn eine Mannschaft mehr als zweimal in der Saison nicht antritt, wird sie nicht gestrichen.Dazu Änderung von WO/AB G 7.2.1: Dieser Passus wird in der Spielzeit 2020/21 ausgesetzt.
c) Zurückgezogene Mannschaften werden wie Absteiger behandelt und bei einem evtl. Auffüllen berücksichtigt.
Dazu Änderung von WO/AB G 7.4.2 a): Im Zuständigkeitsbereich des TTVN gilt WO G 7.4.2 ohne Ausnahme. Aus den Bundesspielklassen zurückgezogene oder gestrichene Mannschaften gelten als Absteiger in die Verbandsliga.
Dazu Änderung von WO/AB F 3.4.8: „Mannschaften, die auf die Teilnahme an Relegations- oder Anwartschaftsspielen verzichtet haben oder dort nicht zu allen Mannschaftskämpfen angetreten sind, werden für das Auffüllen einer Spielklasse bzw. einer Gruppe ebenso wenig berücksichtigt wie gestrichene oder zurückgezogene Mannschaften.“ Dieser Passus wird in der Spielzeit 2020/21 bzw. für die Vorbereitung der Spielzeit 2021/22 ausgesetzt. Zurückziehen ist in der Spielzeit 2020/21 kostenfrei.