15. März 2021: Update Hygiene- und Verhaltensregeln des TTVN
15. März 2021: Update Hygiene- und Verhaltensregeln des TTVN |
Neue Hygiene- und Verhaltensrichtlinien für die verschiedenen Inzidenzen online. Nach der aktualisierten Niedersächsischen Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus vom 15. März 2021 ist die Ausübung von Tischtennis als Individualsportart weiterhin unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Die Kommunen (bei uns: die Gemeindeverwaltung Kirchlinteln) entscheiden allerdings eigenverantwortlich über die Öffnung bzw. Schließung ihrer Hallen. Weder das Land, noch der LSB oder gar der TTVN haben hierauf irgendeinen Einfluss. Für die Nutzung einer Sporthalle muss zwingend ein umfassendes Hygienekonzept erstellt werden. Weiterhin ist nach dem jeweiligen Infektionsgeschehen vor Ort zu unterscheiden. Auf der Homepage des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres u. Sport finden Sie die wichtigsten Antworten auf häufig gestellte Fragen in Bezug auf die sportliche Betätigung. Der TTVN hat darüber hinaus seine Hygiene- und Verhaltensregeln nach den jeweiligen Vorgaben (Inzidenzen) entsprechend angepasst und auf der Homepage zur Verfügung gestellt. Das Hygienekonzept ist allerdings stets mit der Kommune oder dem Träger der Halle abzustimmen. |