Ab 01.12.2021 : CORONA-Warnstufe 2 im Landkreis Verden

I. Allgemeinverfügung (des Landkreises Verden)
Es wird festgestellt, dass im Landkreis Verden die Warnstufe 2 im Sinne der Nds. Corona-Verordnung erreicht ist.
Ab dem 1. Dezember 2021 gelten im Landkreis Verden die in der Nds. Corona-Verordnung genannten Schutzmaßnahmen für Landkreise mit der Warnstufe 2.
Hinsichtlich der dann geltenden Einschränkungen wird auf die Webseite des Landkreises Verden – www.landkreis-verden.de – verwiesen.

Ab Freitag, 17.12.2021 landesweit in Niedersachsen: Warnstufe 2
Für die Nutzung von Sporthallen („drinnen“) ist 2 G plus mit PoC Voraussetzung
Alternativ zu 2G plus:
Wenn Kapazitätsbeschränkungen für Sporttreibende auf 10qm/Person möglich sind, dann 2G statt 2Gplus.
Für die Tischtennis-Spieler*innen des TSV HOLTUM (GEEST) bedeutet dieses:
Die uns zur Nutzung zur Verfügung gestellte halbe Schulsporthalle in Kirchlinteln hat eine Fläche von 19 x 22 Meter = 418 qm. Beim Tischtennis-Training sind weitaus weniger als 41 Personen anwesend. Deshalb reicht für die Zutritts-Berechtigung 2G aus. Es muß eine FFP 2- Maske getragen werden, außer beim Sporttreiben oder im Sitzen. (ew)