31.07.2020 – Auszug aus der geänderten CORONA-Verordnung
§ 26 Sport, Fitnessstudios (1) 1Die Sportausübung ist zulässig, wenn 1.diese kontaktlos zwischen den beteiligten Personen erfolgt, 2.ein Abstand von mindestens 2 Metern jeder Person zu jeder anderen beteiligten Person, die nicht zum eigenen Hausstand gehört, jederzeit eingehalten wird, 3.Hygiene-und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere in Bezug auf gemeinsam genutzte Sportgeräte, durchgeführt werden. 2Abweichend von Satz 1 Nrn. […]