27.08.2020: Tischtennis-Spielbetrieb im TTVN ab 1.9.2020

FAQ

Was machen wir, wenn unsere Halle geschlossen ist?
Der Tausch des Heimrechts ist jederzeit möglich. Alternativ können Sie Kontakt zu einem Nachbarverein aufnehmen, ob für den Übergang auf eine alternative Halle ausgewichen werden kann. Wenn einem Verein aufgrund behördlicher Verfügung seine Halle nicht zur Verfügung steht, ist dies ein Verlegungsgrund.
Ein Spieler hält sich nicht an die Hygienebestimmungen/Abstandsregeln. Was ist zu tun?
Die Spieler müssen sich in jedem Fall an die jeweiligen Hygienevorschriften halten. Ist dies nicht der Fall, kann der Heimverein von seinem Hausrecht Gebrauch machen und ggf. einen Verweis aus der Halle aussprechen. Dies gilt auch für weitere anwesende Personen.
Welche Abstandsregelungen gelten in Niedersachsen?
Grundsätzlich ist in Niedersachsen ein Mindestabstand von 1,5 Meter zu anderen Personen einzuhalten. Bei der kontaktlosen Sportausübung gilt jedoch ein Mindestabstand von 2 Metern!
Wie viele Spieler (Personen) dürfen sich gleichzeitig in der Halle aufhalten?
Darf gleichzeitig Training stattfinden?
Bei der Zahl der kontaktlos Trainierenden und am Mannschaftsspielbetrieb Teilnehmenden gibt es keine pauschale Begrenzung. Entscheidend ist der Abstand zwischen den einzelnen Sporttreibenden (zwei Meter!). Neben den Sportlern und den für den Wettkampf unerlässlich notwendigen Personen (Schiedsrichter, Trainer) dürfen weitere Personen (Zuschauer) anwesend sein (bis 50 Personen gilt lediglich der Abstand von 1,5 Metern, ab 51 bis 500 Personen müssen zusätzlich Sitzplätze eingenommen werden).
Welche Dokumentationspflicht besteht? Dauer der Aufbewahrung?
Zur Kontaktnachverfolgung im Falle einer später festgestellten Infektion sind die Daten aller anwesenden Personen unter Angabe von Familienname, Vorname, vollständiger Anschrift, Telefonnummer und Datum/Zeit des Aufenthaltes zu dokumentieren. Der TTVN stellt den Vereinen eine entsprechende Vorlage zur Verfügung. Der Gastverein kann dieses Formular entweder ausgefüllt zum Meisterschaftsspiel mitbringen oder vor Ort direkt ausfüllen. Die Dokumentation vom Heimverein ist für die Dauer von 30 Tagen nach Ende der Sportausübung aufzubewahren und dem zuständigen Gesundheitsamt auf Verlangen vorzulegen. Anschließend sind die Unterlagen sofort zu vernichten.
Muss ein Mund-Nase-Schutz getragen werden?
Allen in der Halle anwesenden Personen (Spieler, Betreuer, Schiedsrichter, Zuschauer u.a.) wird empfohlen, einen Mund-Nase-Schutz zu tragen.
Was muss ein Verein machen, wenn es zu einem regionalen Lockdown kommt?
Bitten wenden Sie sich umgehend an Ihren Kreisverband und die TTVN-Geschäftsstelle, damit das TTVN-Entscheidungsgremium (Präsidium) schnellstmöglich auf die aktuelle Situation reagieren kann.
Es gibt so viele Regelungen/Empfehlungen, welche sind letztlich bindend?
Oberstes Gebot ist die Niedersächsische Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus. Neben dieser Verordnung, sind stets auch die Regelungen der jeweiligen Kommunen oder Städte vor Ort zu berücksichtigen. D.h. auch wenn das Land Niedersachsen das Duschen nach dem Sport wieder freigegeben hat, kann die Kommune vor Ort in der betreffenden Halle die Umkleideräume/Sanitäranlagen weiterhin gesperrt halten. Diese kann auch auf das aktuelle sportartenspezifische Covid 19-Schutz- und Handlungskonzept des DTTB verweisen.
Sind gemeinsame Fahrten zum Punktspiel erlaubt?
Die gemeinsame Anreise zu Training und Punktspielen ist grundsätzlich möglich; das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes wird empfohlen. Außerdem soll im Fahrzeug der größtmögliche Abstand eingehalten werden.
Dürfen Speisen und Getränke bei einem Punktspiel angeboten werden?
Die Gastronomie auf der Sportanlage darf wieder betrieben werden, wenn die Betreibenden der Einrichtung ein Hygienekonzept nach den Vorgaben der Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen erstellt haben und die Einhaltung des Abstands von mindestens 1,5 Metern zwischen den Personen gewährleistet ist. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes bei den „Beschäftigten“ ist sicherzustellen sowie die Möglichkeit zur Handdesinfektion für die Kunden.
Wie kann ich Tischtennis-Tische reinigen/desinfizieren?
• Von der Nutzung von Desinfektionsmitteln wird abgeraten.
• Die zur Reinigung vom Handel angebotenen Tischreiniger sind ausreichend.
• Alternativ können Wasser und Kernseife oder milde Spülmittel verwendet werden.
Haftet der Vorstand, wenn sich Personen beim Vereinssport mit dem Corona-Virus infizieren?
Die Haftung wegen einer Infektion einer Person mit COVID-19 setzt eine Sorgfaltspflichtverletzung auf Seiten der Verantwortlichen voraus. Insofern hat der Vorstand alle Maßnahmen zu ergreifen, die erforderlich und geeignet sind, eine Verbreitung des Virus und eine Infektion der Teilnehmenden beim Sportbetrieb des Vereins zu verhindern. Hierzu zählen geeignete Vorkehrungen und Schutzmaßnahmen zur Hygiene, Steuerung des Zutritts und Gewährleistung eines Mindestabstands. Die jeweils zu treffenden Maßnahmen hängen von örtlichen Begebenheiten ab, sind sportartspezifisch zu treffen und hängen demgemäß von den Umständen des Einzelfalles ab. Vorkehrungen wie Registrierung der Teilnehmenden, Hinweise auf Husten- und Niesetikette, kontaktfreie Begrüßungen und regelmäßige Reinigungsintervalle dürften dabei zu den Standardmaßnahmen gehören. Ein absoluter Schutz wird nicht herstellbar sein. Zudem müsste eine infizierte Person nachweisen, dass die Infektion durch die Teilnahme am Vereinssportbetrieb verursacht und durch das Verhalten des Vorstands (oder anderer Verantwortlicher auf Seiten des Vereins) verschuldet wurde. Im Übrigen ist die Haftung des Vorstands, der unentgeltlich tätig ist bzw. keine den Ehrenamtsfreibetrag überschreitende Vergütung erhält, im Verhältnis zum Verein und zu den Mitgliedern des Vereins, auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.