9. November 2024 – 19 Uhr – Oktoberfest aller Holtumer Vereine

Weitere Hinweise sind in der Einladung zu sehen.

Am Samstag, den 9. November 2024 findet eine Party aller Holtumer Vereine auf dem Hof-Grundstück der Familie Harm Kruse, Dickenort 9 in Holtum (Geest) statt. An der Straße vom Glockenturm zum Heidkrug.
Für Essen, Getränke und DJ-Musik fällt ein Kostenbeitrag von 45 Euro pro Vereinsmitglied an. Vereinslose Partner 50 Euro.
Verbindliche Anmeldung mit gleichzeitiger Zahlung des Kostenbeitrages bis zum 26. Oktober 2024.

Saison 2024/2025

Die Mannschaftsaufstellungen für die Saison 2024/2025 sind auf den jeweiligen Mannschaftsseiten I. – IV Herren aktualisiert.
Ebenfalls sind die Spielpläne der II. – IV. Herrenmannschaften auf den jeweiligen Seiten zu finden.
Leider existieren momentan keine Damenmannschaften.

Samstag, 6. Juli 2024 – Holtumer TT-Fahrradtour

2024/2025 – Was ändert sich mit Beginn der kommenden TT-Spielzeit ?

TTVN-Beschlüsse:

  • Stufenweise Umstellung auf Vierer-Mannschaften im Herrenbereich beginnt auf Kreisebene
    • Vereine können bis 31.05. Sonderstartrecht Kreosliga und Kreisklasse (aus zwei 6’er mach drei 4’er) beantragen
  • Niedersachsenweite Vereinheitlichung des Spielsystems und Einführen des Durchspielens
    (Details zu beiden Punkten siehe Infoschreiben an Vereine vom 10.05.2024)

DTTB-Beschlüsse: 

  • Gemischte Mannschaften sind nun bis einschließlich der Herren-Verbandsligen sowie Jungen- und Senioren-Niedersachsenligen zugelassen (Details siehe hier)
  • Damen aus allen Spielklassen (auch Bundesliga) dürfen als WES (weiblicher Ergänzungsspieler) bei den Herren in den unteren Spielklassen (Verbandsliga und tiefer) gemeldet und eingesetzt werden (Details siehe hier)
  • Gemischte Mannschaften und Spielgemeinschaften sind bei Deutschen Pokalmeisterschaften für Verbandsklassen (einschließlich der Qualifikationsveranstaltungen) startberechtigt (Details siehe hier.)
  • Möglichkeit der „doppelten Spielberechtigung (Deutschland/Ausland)“ für die Spielklassen von Kreisebene bis einschließlich Regionalliga (Details siehe hier)
  • Änderung Stammspielberechtigung im Seniorenbereich (Details siehe hier)
  • DTTB-Turnierlizenz kommt ab 1.7.2024 für TT-Spieler im Erwachsenen und Jugend-Bereich (Details siehe hier)

2024/2025 – Umstellung auf Vierer-Mannschaften

Hinweisschreiben Vereine: Umstellung auf Vierer-Mannschaften / Anpassung Spielsystem
Liebe Vereinsvorsitzende, liebe Abteilungsleiter,
mit diesem Schreiben möchten wir Sie mit wichtigen Infos versorgen, die es zur kommenden Saison bei der Umstellung von Sechser- auf Vierer-Mannschaften im Herrenbereich auf Kreisebene sowie der niedersachsenweiten Anpassung des Spielsystems zu beachten gibt.
Stufenweise Umstellung auf Vierer-Mannschaften im Herrenbereich in vier Schritten

  1. Schritt: Saison 2024/2025  Gesamte Kreisebene
  2. Schritt: Saison 2025/2026  Bezirksklassen
  3. Schritt: Saison 2026/2027  Bezirksliga und Bezirksoberliga
  4. Schritt: Saison 2027/2028  Landes- und Verbandsliga
    Ab 01.07.2024 gilt: In allen niedersächsischen Spielklassen der Herren oberhalb der Kreisliga
    wird mit Sechser-Mannschaften gespielt. In allen niedersächsischen Spielklassen der Herren
    unterhalb der Bezirksklassen wird mit Vierer-Mannschaften gespielt.
    Folgende Ausnahmen sind dabei zu beachten:
    • In der Altersgruppe Erwachsene (Damen bzw. Herren) darf in der untersten Spielklasse statt mit Vierer-Mannschaften auch mit Dreier-Mannschaften gespielt werden. Zweier-Mannschaften sind in dieser Altersgruppe nicht zugelassen.
    • Bei niedersächsischen Spielklassen der Damen, in denen in der Spielzeit 2022/2023 im Braunschweiger System gespielt wurde, gilt ein Bestandsschutz, sodass dort weiterhin in dieser Mannschaftsstärke und diesem Spielsystem gespielt werden darf.
    Sonderstartrecht (aus zwei mach drei) Im Zuge der Umstellung des Herren-Spielbetriebes von Sechser- auf Vierer-Mannschaften erhält ein Verein für je zwei seiner Sechser-Mannschaften,
  • die in der letzten Spielzeit vor der Umstellung ihrer Liga dort als Sechser-Mannschaft
    gemeldet waren,
  • die Spielzeit beendet haben (keine Streichung, kein Zurückziehen) und
  • wegen der Umstellung oder ihres Abstiegs in der nachfolgenden Spielzeit als Vierer-Mannschaft gemeldet werden müssen,
    ein Sonderstartrecht für eine weitere Vierer-Mannschaft in der Liga, für die sich die untere der
    beiden betroffenen Mannschaften des Vereins für die nachfolgende Spielzeit sportlich
    qualifiziert hat. Das zusätzliche Startrecht kann ausschließlich in der Folgesaison alternativ in einer tieferen Spielklasse in Anspruch genommen werden.
    Hinweis: Die sportliche Qualifikation ergibt sich aus der Einteilung der Spielklassen, wie sie in WO F 3.4 beschrieben ist – also dem Stand, der sich nach Abschluss der Relegationsspiele ergeben hat. Dann steht fest, für welche Spielklasse sich eine Mannschaft sportlich qualifiziert hat. Es ist im Grunde der Stand, der den Vereinen in der Vereinsmeldung angeboten wird.
    Beispiel: In der Saison 2023/2024 hat die 1. Herren-Mannschaft in der Kreisliga und die 2. Mannschaft in der 1. Kreisklasse gespielt, und beide haben die Klasse gehalten. In der Saison nach der Umstellung (also zur Spielzeit 2024/2025) erhält der Verein das Recht, mit seiner neuen 3. Mannschaft ebenfalls in der 1. Kreisklasse oder einer tieferen Spielklasse zu starten.
    Hinweisschreiben zur Umstellung auf Vierer-Mannschaften vom 10.05.2024
    Seite 2 von 2
    Wie erfolgt die Umsetzung?
    Der Verein muss der TTVN-Geschäftsstelle bis spätestens zum 31. Mai per E-Mail an info@ttvn.de mitteilen, in welcher Spielklasse er sein Startrecht in Anspruch nehmen möchte, sofern es sich um eine Qualifikationsliga (also eine Liga für die man sich qualifizieren muss) handelt. Nach anschließender Eingabe der TTVN-Geschäftsstelle wird dem Verein die Mannschaft bei der Vereinsmeldung (01.06.-10.06.) angezeigt. Wir bitten Sie um eine möglichst zeitnahe Rückmeldung, damit der Geschäftsstelle genügend Zeit für die Anpassungen bleibt. E-Mails die am Freitag, den 31. Mai eingehen, können erst am 3. Juni bearbeitet werden.
    Achtung: Bei Meldeligen (diese sind unabhängig vom Ergebnis der Vorsaison, eine freie Meldung ist möglich) kann der Verein dies über die Vereinsmeldung selbstständig vornehmen. Eine zusätzliche Mitteilung an die TTVN-Geschäftsstelle ist in diesem Fall nicht erforderlich.
    Umstellung des Spielsystems und Durchspielen
    Die Beschlüsse vom 29.04.2023 sehen zudem ab dem 1.7.2024 eine Vereinheitlichung der Spielsysteme (von Verbandsliga bis Kreisklasse) und die Einführung des Durchspielens vor.
  • In allen nds. Spielklassen mit Sechser-Mannschaften: Sechser-Paarkreuz-System
    o Spielsystem wird bis zum Siegpunkt gespielt
  • In allen nds. Spielklassen mit Vierer-Mannschaften: Bundessystem
    o Spielsystem wird durchgespielt, alle Spiele erforderlich
  • In allen nds. Spielklassen mit Dreier-Mannschaften: Braunschweiger System
    o Spielsystem wird durchgespielt, alle Spiele erforderlich
  • In allen nds. Spielklassen mit Zweier-Mannschaften: Corbillon-Cup-System
    o Spielsystem wird durchgespielt, alle Spiele erforderlich
    Die jeweiligen Beschlüsse der Hauptausschusssitzung vom 29.04.2023 können hier eingesehen werden.
    Für Rückfragen steht Ihnen die TTVN-Geschäftsstelle gerne zur Verfügung (Tel.: 0511/981940 / E-Mail: info@ttvn.de)

Start bei allen TT-Individual-Turnieren nur noch mit Turnierlizenz möglich

Ab 1. Juli 2024:
Start bei allen Individual-Turnieren nur noch mit Turnierlizenz möglich

Die Turnierlizenz kommt! Ab dem 1. Juli 2024 darf bei genehmigungspflichtigen Individual-Turnieren – z. B. offene Turniere, Kreismeisterschaften, Turnierserien, Ranglistenturniere, Deutsche Meisterschaften – nur starten, wer im Besitz einer gültigen Turnierlizenz ist. Dies gilt für alle Aktiven, vom Amateur auf unterster Ebene bis zum Profi. Wer nur an Punktspielen mit der Mannschaft für seinen oder ihren Verein teilnimmt, benötigt keine Lizenz.

Beim DTTB-Bundestag 2021 hatten sich die Delegierten der Mitgliedsverbände und Vertreter der DTTB-Gremien inkl. Präsidium mehrheitlich für die Einführung der Turnierlizenz ausgesprochen. Beim diesjährigen DTTB-Bundesrat am 23. März haben die Verbände die endgültigen Preise verbindlich festgelegt, nachdem sie sich über die Preisstruktur verständigt hätten.

Lizenzarten:

  • Turnierlizenz für den Erwachsenen-Individualspielbetrieb (TLEI) – Preis: 4,99 Euro

Nur als Halbjahresabo erhältlich. Wer das entsprechende Alter erreicht hat, erwirbt automatisch und ohne Mehrkosten neben der TLEI die Turnierlizenz für den Senioren-Individualspielbetrieb (TLSI) und kann damit an allen für diese Altersklasse relevanten Turnieren teilnehmen.
Wollen Minderjährige die TLEI erwerben, ist die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten Voraussetzung.

Goodies / Gratiszugaben:

  • persönliche Startnummer auf haltbarem Mesh-Material (nur beim 1. Abo)
  • 3er-Pack ITTF zugelassene Drei-Stern-Wettkampfbälle (UVP: 5,90 €) mit Turnierlizenz-Sonderstempel
  • ein Einkaufsgutschein bei einem Tischtennispartner in Höhe von zehn Euro ab einem Mindesteinkaufswert von 50 Euro
  • zwei Ausgaben des Fachmagazins „tischtennis“ im PDF-Format (Print-Einzelpreis: 5,40 Euro)

Mit Ausnahme der Mesh-Startnummer soll es die Mehrwerte jedes halbe Jahr geben. Sie können von den oben genannten abweichen.

  • Turnierlizenz für den Senioren-Individualspielbetrieb (TLSI): Sie erwirbt man automatisch im Paket mit der TLEI als Halbjahresabo, wenn man das Senioren-Alter erreicht hat – Preis für beide zusammen: 4,99 Euro mit Goodies (s. o.)
  • Einmal-Veranstaltungslizenz für Damen und Herren – Preis: 2,99 Euro.
    Für ein einziges, ggf. mehrtägiges Turnier gültig. Kein Abo.
    Seniorinnen und Senioren bezahlen nur die Erwachsenenvariante und bekommen die Einmal-Lizenz für ihre Altersgruppen kostenlos dazu.
  • eingeschränkte Turnierlizenz für den Nachwuchs-Individualspielbetrieb (eTLNI) – kostenlos
    Kinder und Jugendliche bekommen sie mit Erteilung der Spielberechtigung für die Nachwuchsmannschaft ihres Vereins automatisch. Mit ihr melden Vereine diejenigen, die nicht im Besitz einer uneingeschränkten TLNI sind, für Nachwuchskonkurrenzen. Dass die Kinder sich selbst anmelden, ist mit der eTLNI nicht möglich. Geeignet ist sie vor allem für Einsteiger in den Sport, die mit den Strukturen und Abläufen noch nicht vertraut sind.
  • (uneingeschränkte) Turnierlizenz für den Nachwuchs-Individualspielbetrieb (TLNI) – kostenlos
    Nur als Halbjahresabo erhältlich. Verlässt ein Jugendlicher die Altersklasse, verfällt die TLNI automatisch. Bei Minderjährigen ist die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten Voraussetzung. Mit ihr melden sich die Inhaber eigenverantwortlich bei Turnieren an und ab. Wer über eine TLNI verfügt, kann nicht mehr durch den Verein gemeldet werden, sondern muss sich selbst um die Meldung kümmern.

Egal, ob mit eTLNI oder TLNI: Mit ihr kann nur im Nachwuchsbereich bis einschließlich Jugend 19 gespielt werden. Wer als Nachwuchsakteur in Damen- oder Herren-Klasse bei einem Individual-Turnier starten möchte, benötigt die „Turnierlizenz für Erwachsene“ oder die „Einmal-Veranstaltungslizenz“. Wollen Kinder oder Jugendliche ihre persönliche Mesh-Startnummer, das Überraschungsgeschenk und die beiden „tt“-Ausgaben haben, müssen sie die Abo-Lizenz der Erwachsenen abschließen.

Fast alle Lizenzarten bei myTischtennis erhältlich

Für den Erwerb fast aller Lizenzarten benötigen Spielerinnen und Spieler ein freigeschaltetes Konto bei myTischtennis.de. Dieses Konto kann man schon jetzt und auch weiterhin kostenfrei unter www.mytischtennis.de/community/register/ erstellen. Der Anmeldeprozess für die Turnierlizenz hat noch nicht begonnen, wird aber mit ausreichendem Vorlauf zum 1. Juli möglich sein.

Ausnahme vom Erwerb via myTischtennis.de: die eingeschränkte Turnierlizenz für den Nachwuchs-Individualspielbetrieb. Sie gibt es automatisch bei Erteilung der Spielberechtigung für die Nachwuchsmannschaft eines Vereins. Für sie ist kein Konto bei myTischtennis.de notwendig.

Gültigkeit

Die „Turnierlizenz für den Erwachsenen-Individualspielbetrieb“ und die „Turnierlizenz für den Nachwuchs-Individualspielbetrieb“ gelten jeweils vom 1. Juli bis 31. Dezember bzw. 1. Januar bis 30. Juni. Zur Klarstellung: Egal, zu welchem Zeitpunkt jemand die Abo-Lizenz für Erwachsene/Senioren oder die (uneingeschränkte) Nachwuchslizenz erstmalig oder neu beantragt – sie gilt immer nur bis zum Ende der Halbserie, in der sie beantragt wurde. Bei Nicht-Kündigung verlängern sich diese Lizenzarten automatisch um eine weitere Halbserie.

Turnierlizenz schließt versicherungsrechtliche Lücke

Die Turnierlizenz regelt bislang offene Fragen rund um Versicherung, Haftung für Schäden sowie Aufsichtspflicht bei Kindern und Jugendlichen, je nachdem wer für ein Turnier meldet – der Verein oder der Aktive selbst bzw. bei Minderjährigen die Erziehungsberechtigten.

Nach Einschätzung der vom DTTB konsultierten Sportversicherer und Juristen schließt die in der Turnierlizenz erhaltene Versicherung eine seit Längerem bestehende Lücke bzw. schafft Klarheit in einer rechtlichen Grauzone: Bei Turnieren, für die nicht ausdrücklich der eigene Verein meldet bzw. an denen ein Spieler nicht ausdrücklich im Auftrag des Vereins teilnimmt, ist nicht automatisch der übliche Versicherungsschutz über den eigenen Verein gegeben. Bei Tischtennisaktivitäten im Verein – ob Training, Vereinsmeisterschaft oder Punktspiel mit der Mannschaft – springt bei einem Unfall die Sportversicherung ein, die die Tischtennisverbände für ihre Vereine über die jeweiligen Landessportbünde abgeschlossen haben. Meldet sich ein Aktiver jedoch selbst ohne Kenntnis seines Vereins beispielsweise für das Osterturnier in seiner Region oder für ein Race-Turnier an seinem bayerischen Urlaubsort, könnte der Vereinsversicherungsschutz nach Auffassung der Sportversicherer nicht gelten. Daher gilt: Sicher ist sicher! Die Unfallversicherung, die der DTTB für die Turnierlizenzinhaber abschließt, sichert den bestehenden Vereinsversicherungsschutz ab, wenn ein Spieler nicht explizit für seinen Klub unterwegs ist, etwa bei der Teilnahme an offenen Turnieren mit Individualwettbewerben von Kreis- bis zu Deutschen Meisterschaften, an Ranglistenturnieren oder Turnierserien.

Klarheit auch in Haftungsfragen

Die Turnierlizenz löst außerdem die Frage der Haftung: Wer sich selbst meldet, haftet auch selbst, wenn er bei einem Individual-Turnier einem anderen schuldhaft einen Schaden zufügt. Der Verein kann in diesem Fall eindeutig nicht in die Pflicht genommen werden. Bei Minderjährigen liegt die Aufsichtspflicht bei denen, die gemeldet haben: entweder beim Verein durch die eingeschränkte Turnierlizenz für den Nachwuchs-Individualspielbetrieb oder bei den Erziehungsberechtigten, wenn sie ihre Zustimmung zum Erwerb der (uneingeschränkten) Turnierlizenz für den Nachwuchs-Individualspielbetrieb gegeben haben, mit der sich nur die Spielerinnen und Spieler für Einzel-Turniere an- und abmelden können.

TT-Punktspielsaison 2023/2024 – Neues Ordnungsgeld !

Der TTVN_Hauptausschuss hat auf seiner Sitzung am 11.11.2023 u.a. einem Antrag des Ressorts WO/AB entsprochen, der die Aufnahme eines Ordnungsgeldes in die Gebührenordnung für die Nichtbereitstellung des PINs für die in „nuScore“ erforderliche Unterschrift zur Nutzung des digitalen Spielberichts vorsieht. Die vom TTVN erstellten PIN-Listen für jede am Punktspielbetrieb teilnehmende Mannschaft, sind online in click-tt in der jeweiligen Vereinsseite zu finden und für den MF auszudrucken.
Damit die Heim-Mannschaft den digitalen Spielbericht nutzen kann, ist es erforderlich, dass die Gast-Mannschaft ihren eigenen für den jeweiligen Mannschaftskampf benötigte PIN bereitstellt.

Die Vorrunde war noch als Testphase anzusehen. Ab 1. Januar 2024 erheben die Spielleiter ( früher: Staffelleiter ) bei Nichtvorlage ein Ordnungsgeld, das 10 Euro auf Kreis-, 20 Euro auf Bezirks- und 30 Euro auf Landesebene beträgt. Für jedes Spiel.

Freitag, 15.12.2023 * Vorweihnachtliches Treffen aller Holtumer TT-Spieler*innen

🤶Der diesjährige TT-Sparten-Festausschuss, die Spieler der 2. Herren-Mannschaft, laden am Freitag, 15. Dezember 2023 zum vorweihnachtlichen Spaziergang in Verden mit anschliessendem Essen im Restaurant INDIANA, Bremer Straße 20 in Verden, ein.

Treffen um 17:00 Uhr am Parkplatz Allerpark, Straße: Reeperbahn, in der Nähe vom Schiffsanleger.
Essen und gemütliches Beisammensein im INDIANA-RESTAURANT ab 19:00 Uhr.
🙋‍♂️Auf viele Wander- und Essens-Freudige aktive und passive Tischtennis-Spieler*innen 🏓freuen sich Alexander, Dieter, Franz und Jonas.