24.05.2019 – AKS verwaltet seit 1972 Gemeinde-Zuschüsse
Sportvereine: Künftig mehr Geld für Baumaßnahmen (?) sowie bürokratische Entlastung bei Baumaßnahmen
(A) Fördergelder für Baumaßnahmen im 5-Jahresplan (jährlich 30.000 Euro)
(B) Fördergelder für die Anschaffung von Sportgeräten (jährlich 4.400 Euro)
(C) Sporthallen-Nutzung in der Gemeinde Kirchlinteln
Wer in der Gemeinde Kirchlinteln in Sportvereinen aktiv ist oder sich im Vorstand oder als Übungsleiter engagiert, hat bestimmt schon einmal von der AKS gehört. Zumeist auf Jahreshauptversammlungen, wenn es um Anträge für Fördergelder sowohl für Sportgeräte als auch für Baumaßnahmen geht. Die Arbeitsgemeinschaft Kirchlintler Sportvereine existiert übrigens schon seit 1972, ist also genauso alt wie unsere Gemeinde Kirchlinteln und bestand zur Gründung gerade mal aus sechs Vereinen (EW: Damals mit dem TSV Holtum (Geest) und 5 anderen Sportvereinen – ohne Schützenvereine).
Was schon im Gründungsjahr wichtig war, gilt noch heute: Jeder Vereine hat in AKS-Sitzungen nur eine Stimme – egal ob der Verein 50 oder 800 Mitglieder hat. Kleine Vereine werden also nicht benachteiligt. Die Aufgaben der AKS waren früher in verschiedenen Säulen festgehalten: Neben der Abrechnung von Förderungen gehörten die Entscheidung über Anträge für Baumaßnahmen und Sportgeräte sowie die Vergabe von Hallenzeiten dazu. Seit 2000 regeln die Vereine (EW: mit führender guter Unterstützung des zuständigen Mitarbeiters bei der Gemeinde) die Hallennutzungen in Eigenregie, schon seit 1988 werden durch die AKS für Bau- oder Sanierungsmaßnahmen sogenannte 5-Jahrespläne beraten und final abgestimmt. Wer als Schützen- oder Sportverein Bau- oder Sanierungsmaßnahmen in Angriff nehmen will, muss Förderungen also rechtzeitig beantragen. Wie viel Gemeindemittel der AKS pro Jahr zur Verfügung stehen, entscheidet der Gemeinderat. Festgehalten wird dies in den sogenannten „Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen der Gemeinde Kirchlinteln an die AKS“. Seit 2013 beträgt der jährliche Zuschuss der Gemeinde (für alle Vereine ) 30.000 € – hinzu kommen jährlich 4.400 € für die Sportgeräteförderung (einschl. Sportwaffen), die die AKS auf Grundlage vorliegender Vereins-Anträge nach Abstimmung in der jährlichen Mitgliederversammlung verteilt.
Bau- oder Sanierungsmaßnahmen: Die Richtlinie regelt außerdem die Antragsmodalitäten und Verpflichtungen der Vereine – und diese soll nun auf Wunsch der AKS angepasst werden. Helmut Söhn (Schützenverein Hohenaverbergen) als 1. Sprecher der AKS erläuterte während einer Sitzung die Gedankengänge: Aktuell verlangt die Richtlinie verpflichtend, dass Vereine, die Anträge bei der AKS stellen, dies auch beim Kreissportbund (KSB) und Landessportbund (LSB) tun. Nur dann könnten aktuell überhaupt Mittel der Gemeinde fließen. Anträge beim LSB sind jedoch erst möglich, wenn die Antragssumme über 5.000 € liegt. Viele der aktuell eingereichten Projekte der Vereine in der Gemeinde Kirchlinteln liegen jedoch unter oder knapp über 5.000 €, weshalb die AKS die Richtlinien dahingehend anpassen wollte, die Antragssumme für verpflichtende KSB- und LSB-Anträge auf 7.500 € anzupassen. In einer Partei-Sitzung befürworteten Ratsmitglieder auf Vorschlag von Fred Martens (Schützenverein Weitzmühlen) jedoch eine noch konsequentere Regelung, um es den Vereinen mit kleinen und mittelgroßen Maßnahmen künftig zu erleichtern, zumindest 1/3 der Kosten gefördert zu bekommen. Demnach sollen künftig alle Anträge der Vereine ohne zusätzliche Beantragungen beim KSB und LSB Berücksichtigung finden. Eine Mindestsumme für Anträge ist nicht erforderlich.
Neben der Unterstützung für kleine Maßnahmen sowie der bürokratischen Entlastung für Vereine sollten die Mittel ab dem Haushalt 2020 zusätzlich aufgestockt werden. Durch die Baukostensteigerungen der letzten Jahre sind die seit mehreren Jahren angesetzten 30.000 € nicht mehr so viel Wert wie früher. Die in der Gemeinde führende Partei-Fraktion wird deshalb auf Vorschlag von Arne Jacobs (Holtum (Geest)) eine moderate Erhöhung ab 2020 auf künftig 35.000 € pro Jahr für Bau- und Sanierungsmaßnahmen beantragen. Außerdem spricht sich eine Mehrheitsfraktion dafür aus, die zusätzlichen 5.000 € mit einer Zweckbindung für energetische Maßnahmen zu versehen, um dem Ziel der klimafreundlichen Gemeinde Rechnung zu tragen.
Auror: Steffen Lühning, 25.04.2019 – in Teilen ergänzt von Erich Willenbrock