21.05.2020: Öffnung der Sporthallen in Niedersachsen ab 25. Mai 2020

Sporthallen dürfen ab 25. Mai 2020 wieder öffnen;

Pistorius: „Ein wichtiger und richtiger Schritt in Richtung Normalität beim Sport“

Die Niedersächsische Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus wird in den nächsten Tagen erneut geändert; das Inkrafttreten der Verordnung ist für Montag, 25. Mai 2020, geplant.
Der Niedersächsische Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius, äußert sich dazu wie folgt: „Nach der Öffnung der Sportanlagen im Freien folgen am Montag die Sporthallen. Natürlich mit Abstand und viel Disziplin bei den Hygienemaßnahmen. Viele Sportlerinnen und Sportler mussten bislang ausharren, weil ihre Sportart nur in der Halle stattfinden kann. Diese Zeiten sind nun erst einmal vorbei. Die Abstands- und Hygieneregeln sind auch in der Phase der Lockerungen das Gebot der Stunde, um sich vor einer Infektion mit dem Corona-Virus zu schützen und um eine neuerliche Schließung zu verhindern.

Unter folgenden Voraussetzungen soll die Sportausübung auf und in öffentlichen und privaten Sportanlagen wieder möglich sein:

– Die Sportausübung muss kontaktlos zwischen den beteiligten Personen erfolgen.

– Ein Abstand von mindestens 2 Metern muss eingehalten werden.

– Die Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen müsen auch in Bezug auf gemeinsam genutzte Sportgeräte durchgeführt werden.

– Die Umkleidekabinen, Dusch- und Waschräume – ausgenommen Toiletten – müssen geschlossen bleiben

– Warteschlangen beim Zutritt zur Sportanlage sind zu vermeiden.

– Zuschauerinnen und Zuschauer sind nach wie vor ausgeschlossen.

Wettkämpfe werden möglich sein, wenn diese die Voraussetzungen konsequent und uneingeschränkt einhalten. Dies werden nach wie vor die Individual- und Einzelsportarten besser können. Vor der Ausrichtung des Wettkampfes sollte aber immer ein Kontakt mit dem zuständigen Gesundheitsamt aufgenommen werden, um mögliche Fragestellungen zu klären und das weitere Vorgehen zu besprechen.

Die konkrete Ausgestaltung kann der veröffentlichten Verordnung in den nächsten Tagen entnommen werden.

Neben dieser werden den Vereinen sowie den Sportlerinnen und Sportlern auch wieder Hilfestellungen in Form von FAQs an die Hand gegeben. Diese FAQs kommen bei den Vereinen und Sportlerinnen und Sportlern sehr gut an und helfen bei den häufigsten und drängendsten Fragen rund um die Verordnung und die Wiederaufnahme des Sportbetriebs.

Neben den FAQs gibt es unter den Rufnummern der Niedersächsischen Landesregierung (0511 120 6000) und des Landessportbundes Niedersachsen e.V. (0511 1268 210) jeweils eine Hotline, die für Fragen rund um die Wiederaufnahme des Sportbetriebs zur Verfügung stehen.

EW: Für die Sporthalle Kirchlinteln müssen wir eine positive Nachricht der Gemeindeverwaltung abwarten. (Wir berichten an dieser Stelle)